
§ 1 • Abschluss des Mietvertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde den
Abschluss eines Mietvertrages unter Einbeziehung der Teilnahme – und
Zahlungsbedingungen verbindlich an. Der Mietvertrag kommt durch die Annahme
der Anmeldung durch KanuFisch oder ihrer Erfüllungsgehilfen zustande.
Die Annahme bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und erfolgt in Form
eines Bootsmietvertrages bzw. einer Buchungsbestätigung.
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer haftet der Anmelder hier neben den anderen
von ihm angemeldeten Teilnehmern für alle vertraglichen Verpflichtungen.
Die
Mietanmeldung kann nur schriftlich und unter Verwendung des umseitigen Bootsmietvertrages
erfolgen, eine Änderung am Vertrag bedarf immer der
Schriftform.
§ 2 • Bezahlung
Bei Vertragsabschluß ist der Mietpreis vollständig
zu bezahlen. Eine Zahlung in 2 Raten ist möglich, die jeweilige Restzahlung
muss eine Woche vor Mietbeginn beglichen sein ( Zahlungseingang ).
Erfolgt eine
Zahlung nicht rechtzeitig, ist KanuFisch berechtigt, die Boote anderweitig
zu vermieten.
Eventuell schon geleistete Zahlungen werden dann mit der Stornogebühr
verrechnet.
Der Mieter verpflichtet sich zur Hinterlegung eines Pfandes als
Kaution. Die Höhe der Kaution beträgt 150,- €.
§ 3 • Mietgegenstände
Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die
Mietgegenstände in gebrauchstauglichem
Zustand zu übergeben.
Der Mieter hat die Mietgegenstände sorgfältig
zu behandeln und aufzubewahren. Er haftet für alle über die gewöhnliche
Abnutzung hinausgehenden Beschädigungen sowie den Verlust der Mietgegenstände.
Werden
die Mietgegenstände nicht zur vereinbarten Zeit zurückgegeben,
sind für die Zeit der Überziehung, mindestens aber für einen
weiteren Tag, 150% des Mietpreises zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen.
Der Mieter hat die Mietgegenstände in einem sauberen und
trockenen Zustand zurückzugeben, werden die Mietgegenstände ungereinigt
zurückgegeben, so kann der Vermieter eine Reinigungsgebühr von 10,- € von
der Kaution einbehalten, ohne einen Nachweis für die Reinigungsgebühr
erbringen zu müssen.
§ 4 • Rücktritt durch
den Mieter
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag
zurücktreten. Maßgeblich
ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei KanuFisch. Die Rücktrittserklärung
bedarf der Schriftform, der Nachweis der Rechtsgültigkeit des Zugangs
der Rücktrittserklärung obliegt dem Mieter.
KanuFisch kann in diesem
Fall angemessenen Ersatz für die getroffenen Buchungsvorkehrungen und
allgemeine Aufwendungen verlangen:
» bis 14 Tage vor Mietbeginn kostenfrei
» bis 7 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
» bis 2 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
Die vorzeitige Rückgabe der Mietsachen berechtigt nicht
zu einer teilweisen Erstattung des Mietpreises durch den Vermieter.
§ 5 • Rücktritt des
Vermieters
In den nachfolgenden Fällen ist KanuFisch
berechtigt vom Vertrag zurückzutreten
oder nach Antritt der Tour den Mietvertrag zu kündigen:
Ohne Einhaltung
einer Frist, wenn sich der Mieter in einem solchen Maße
vertragswidrig verhält, so das eine sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere durch selbst herbeigeführte,
das Bewusstsein beeinflussende Zustände, z.B. durch Alkohol oder Drogenkonsum.
§ 6 • Haftung
Der Mieter haftet gegenüber KanuFisch für sämtliche
von ihm verursachte Schäden an Mietgegenständen und gegenüber
Dritten. Eine Haftung des Vermieters bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung
von im Eigentum oder im Besitz des Mieters stehenden Gegenständen ist
ausgeschlossen.
Im übrigen haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus Nichteinhaltung
einer zugesicherten Eigenschaft oder arglistig verschwiegenen Mängeln.
Die Haftung des Vermieters ist auf das doppelte des entrichteten Mietpreises
beschränkt.
§ 7 • Fremdleistungen
KanuFisch haftet nicht für Leistungsstörungen durch
Dritte ( Hotels, Gaststätten, Busgesellschaften oder Vereine etc.) sowie
insbesondere nicht für solche Leistungen die durch KanuFisch legendlich
vermittelt werden, sowie für den Zustand von Ausrüstung und Geräten
die nicht durch KanuFisch bereitgestellt werden.
§ 8 • Allgemeine Hinweise
auf Gefahren im Wassersport
Alle Nutzer von Wasserfahrzeugen sollten Schwimmer
sein. Das Tragen einer Schwimmweste wird dringend empfohlen, sie ist zum Boot
kostenlos bei KanuFisch anzufordern. Die Nutzung der Mietsachen erfolgt auf
eigene Gefahr. Bei herannahenden Unwettern ist sofort das nächstgelegene
Ufer anzufahren.
Kanusport ist eine Natursportart, helfen sie mit, dass unsere
Kanureviere erhalten bleiben! Fahren Sie nicht in Schilfgürtel oder andere
geschützte
Uferzonen. Lassen Sie bitte keinen Müll in der Natur zurück. Befolgen
Sie in Naturschutzgebieten unbedingt sämtliche Auflagen. Benutzen Sie
zum Anlanden nur dafür vorgesehene Plätze, zelten Sie nur an den
dafür ausgewiesenen Plätzen!
Nur wenn sich jeder an diese Auflagen
hält, werden wir vor weiteren
Sperrungen unserer Seen und Flüsse verschont bleiben.

Wir Kanusportler sollten alles daran setzen, dass von unserem Sport keine zusätzliche
Belastung für die Natur ausgeht.
Daher hat der DKV einige Ratschläge für
uns zusammengestellt, damit Sie unbeabsichtigte Störungen des empfindlichen Naturhaushaltes
vermeiden können.

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