Startseite Startseite
Startseite
Startseite
Kanu-Connection
Nanuk
Naturschutzbund Deutschland e.V.
WSV Mannheim-Sandhofen e.V.
 



§ 1Abschluss des Mietvertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Mietvertrages unter Einbeziehung der Teilnahme – und Zahlungsbedingungen verbindlich an. Der Mietvertrag kommt durch die Annahme der Anmeldung durch KanuFisch oder ihrer Erfüllungsgehilfen zustande. Die Annahme bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und erfolgt in Form eines Bootsmietvertrages bzw. einer Buchungsbestätigung. Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer haftet der Anmelder hier neben den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern für alle vertraglichen Verpflichtungen.
Die Mietanmeldung kann nur schriftlich und unter Verwendung des umseitigen Bootsmietvertrages erfolgen, eine Änderung am Vertrag bedarf immer der Schriftform.

§ 2Bezahlung
Bei Vertragsabschluß ist der Mietpreis vollständig zu bezahlen. Eine Zahlung in 2 Raten ist möglich, die jeweilige Restzahlung muss eine Woche vor Mietbeginn beglichen sein ( Zahlungseingang ).
Erfolgt eine Zahlung nicht rechtzeitig, ist KanuFisch berechtigt, die Boote anderweitig zu vermieten.
Eventuell schon geleistete Zahlungen werden dann mit der Stornogebühr verrechnet.
Der Mieter verpflichtet sich zur Hinterlegung eines Pfandes als Kaution. Die Höhe der Kaution beträgt 150,- €.

§ 3Mietgegenstände
Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die Mietgegenstände in gebrauchstauglichem Zustand zu übergeben.
Der Mieter hat die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln und aufzubewahren. Er haftet für alle über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehenden Beschädigungen sowie den Verlust der Mietgegenstände.
Werden die Mietgegenstände nicht zur vereinbarten Zeit zurückgegeben, sind für die Zeit der Überziehung, mindestens aber für einen weiteren Tag, 150% des Mietpreises zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen.
Der Mieter hat die Mietgegenstände in einem sauberen und trockenen Zustand zurückzugeben, werden die Mietgegenstände ungereinigt zurückgegeben, so kann der Vermieter eine Reinigungsgebühr von 10,- € von der Kaution einbehalten, ohne einen Nachweis für die Reinigungsgebühr erbringen zu müssen.

§ 4Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei KanuFisch. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform, der Nachweis der Rechtsgültigkeit des Zugangs der Rücktrittserklärung obliegt dem Mieter.
KanuFisch kann in diesem Fall angemessenen Ersatz für die getroffenen Buchungsvorkehrungen und allgemeine Aufwendungen verlangen:

 » bis 14 Tage vor Mietbeginn kostenfrei
 » bis 7 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
 » bis 2 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises

Die vorzeitige Rückgabe der Mietsachen berechtigt nicht zu einer teilweisen Erstattung des Mietpreises durch den Vermieter.

§ 5Rücktritt des Vermieters
In den nachfolgenden Fällen ist KanuFisch berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder nach Antritt der Tour den Mietvertrag zu kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Mieter in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, so das eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere durch selbst herbeigeführte, das Bewusstsein beeinflussende Zustände, z.B. durch Alkohol oder Drogenkonsum.

§ 6Haftung
Der Mieter haftet gegenüber KanuFisch für sämtliche von ihm verursachte Schäden an Mietgegenständen und gegenüber Dritten. Eine Haftung des Vermieters bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von im Eigentum oder im Besitz des Mieters stehenden Gegenständen ist ausgeschlossen.
Im übrigen haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus Nichteinhaltung einer zugesicherten Eigenschaft oder arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung des Vermieters ist auf das doppelte des entrichteten Mietpreises beschränkt.

§ 7Fremdleistungen
KanuFisch haftet nicht für Leistungsstörungen durch Dritte ( Hotels, Gaststätten, Busgesellschaften oder Vereine etc.) sowie insbesondere nicht für solche Leistungen die durch KanuFisch legendlich vermittelt werden, sowie für den Zustand von Ausrüstung und Geräten die nicht durch KanuFisch bereitgestellt werden.

§ 8Allgemeine Hinweise auf Gefahren im Wassersport
Alle Nutzer von Wasserfahrzeugen sollten Schwimmer sein. Das Tragen einer Schwimmweste wird dringend empfohlen, sie ist zum Boot kostenlos bei KanuFisch anzufordern. Die Nutzung der Mietsachen erfolgt auf eigene Gefahr. Bei herannahenden Unwettern ist sofort das nächstgelegene Ufer anzufahren.
Kanusport ist eine Natursportart, helfen sie mit, dass unsere Kanureviere erhalten bleiben! Fahren Sie nicht in Schilfgürtel oder andere geschützte Uferzonen. Lassen Sie bitte keinen Müll in der Natur zurück. Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt sämtliche Auflagen. Benutzen Sie zum Anlanden nur dafür vorgesehene Plätze, zelten Sie nur an den dafür ausgewiesenen Plätzen!
Nur wenn sich jeder an diese Auflagen hält, werden wir vor weiteren Sperrungen unserer Seen und Flüsse verschont bleiben.

Download der PDF-Version (69 kByte) Download der AGB



Umwelt-Regeln
Wir Kanusportler sollten alles daran setzen, dass von unserem Sport keine zusätzliche Belastung für die Natur ausgeht.

Daher hat der DKV einige Ratschläge für uns zusammengestellt, damit Sie unbeabsichtigte Störungen des empfindlichen Naturhaushaltes vermeiden können.

Umwelt-Regeln

 
 
Copyright bei kanufisch.com Bei Fehlern & Problemen mit dieser Webseite Konzept, Layout, Design & Umsetzung Sprung an den Seitenanfang